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In dem AK V diskutierten die Teilnehmer die Übertragbarkeit der 1,1-‰-Grenze auf E-Scooter, Fahrräder, Anwendbarkeit der Regelvermutung gem. § 69 Abs. 2 StGB, behördliche Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und das polizeiliches Lagebild. „Großes Potenzial für eine umweltfreundliche Mobilität in deutschen Städten und eine echte zusätzliche Alternative zum Auto“ – als die E-Scooter im Jahre 2019 für den öffentlichen Verkehr zugelassen wurden, war die Euphorie groß. Der erhoffte Beitrag zur Verkehrswende hat sich mit ihnen jedoch nicht eingestellt. Stattdessen sind erste Unfallzahlen aus den Jahren 2020/2021 alarmierend und finden sich Forderungen nach verschärften Regeln wie die Einführung einer Helmpflicht sowie eines absoluten Alkoholverbots. Hinzu kommt, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter wichtige verkehrsrechtliche Fragestellungen aufwirft, die höchstrichterlich nicht geklärt sind. Im Vordergrund stehen dabei die [...]
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