Der AK IV beschäftigte sich mit dem Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden. Der AK IV war mit fast 500 Teilnehmern der größte AK in diesem Jahr. In dem AK wurde zum einen die Frage behandelt, ob die höchstrichterliche Rechtsprechung (noch) angemessen erscheint, wonach unter bestimmten Voraussetzungen wegen des Interesses des Geschädigten, sein ihm vertrautes Fahrzeug zu behalten, die Kosten einer an sich unwirtschaftlichen Reparatur des Fahrzeugs zu erstatten sind, wenn die Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs nicht überschreiten (sog. 130-%-Rechtsprechung). Zum anderen wurde im AK diskutiert, inwieweit der hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherer befugt ist, die Berechtigung der geltend gemachten Reparaturkosten zu überprüfen. In der Praxis werden zu diesem Zweck häufig sogenannte Prüfberichte eingeholt, welche das vom Geschädigten eingeholte Gutachten ohne erneute Besichtigung des Fahrzeugs inhaltlich überprüfen, um so die [...]