Die 2015 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2015/413 beinhaltet die effektivere grenzüberschreitende Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen. Die Richtlinie umfasst die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte wie z.B. Tempolimit-, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße. Seitens der Europäischen Kommission wird derzeit an einer Modifizierung dieser Richtlinie gearbeitet. Im Rahmen des im Dezember 2020 vorgestellten Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Mobilität und die damit verbundenen Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit (Ziel: Halbierung der Zahl der Verkehrsunfallopfer in der EU bis 2030) war eine Vorlage des modifizierten Richtlinienentwurfs für Ende 2022 vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind seitens der EU-Kommission Tendenzen erkennbar, u.a. auch eine EU-einheitliche Regelung bzgl. der Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße zu schaffen. Denkbar ist, dass diesbezüglich die Halterhaftung aufgegriffen wird, die aus [...]