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Wird ein Fahrzeug sowohl für unternehmerische als auch private Zwecke genutzt (sog. gemischte Nutzung), kann es gleichwohl dem Unternehmen zugeordnet werden, mit der Folge, dass eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Voraussetzung für die Zuordnung ist, dass das Fahrzeug mindestens zu 10 % für das Unternehmen genutzt wird, § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG. In Zweifelsfällen muss dem Finanzamt ggf. die 10 % unternehmerische Nutzung glaubhaft gemacht werden, was z.B. durch eine Aufzeichnung der Jahreskilometer des betreffenden Fahrzeugs und der unternehmerischen Fahrten erfolgen [...]
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