- Mehrwertsteuer
- Mehrwertsteueranfall als Erstattungsvoraussetzung
- Persönliche Voraussetzung – Abtretung
- Fahrzeugschaden und Mehrwertsteuer beim Privatwagen
- Reparatur
- Ersatzwagenbeschaffung
- Fahrzeugschaden und Mehrwertsteuer beim Geschäftswagen
- Ausschließlich betriebliche Nutzung
- Gemischt betriebliche/private Nutzung
- Mischumsätze
- Ausnahme: Kleinunternehmer
- Ausnahme: Land- und Forstwirte
- Wertminderung und Mehrwertsteuer
- Gutachterkosten und Mehrwertsteuer
- Mietwagenkosten und Mehrwertsteuer
- Rechtsanwaltskosten und Mehrwertsteuer
- Fahrzeugschaden und Einkommensteuer
- Steuern beim Personenschaden
- Mehrwertsteuer und Versicherungsleistungen
Wird ein Fahrzeug sowohl für unternehmerische als auch private Zwecke genutzt (sog. gemischte Nutzung), kann es gleichwohl dem Unternehmen zugeordnet werden, mit der Folge, dass eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Voraussetzung für die Zuordnung ist, dass das Fahrzeug mindestens zu 10 % für das Unternehmen genutzt wird, § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG. In Zweifelsfällen muss dem Finanzamt ggf. die 10 % unternehmerische Nutzung glaubhaft gemacht werden, was z.B. durch eine Aufzeichnung der Jahreskilometer des betreffenden Fahrzeugs und der unternehmerischen Fahrten erfolgen [...]
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