Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die neben Hersteller, Typ und Kennzeichen in das Anspruchsschreiben übernommene Erstzulassung sowie der Kilometerstand sind Mindestangaben für die Beurteilung des Fahrzeugschadens in allen Fällen. Bei einer Reparatur sind sie Grundlage für die Beurteilung der Wertminderung, bei einem Totalschaden Grundlage für die Schätzung des Wiederbeschaffungswerts. Die nach dem Gestaltungsvorschlag zunächst intern vermerkten weiteren Daten zu Erwerbszeitpunkt, Erwerbspreis, Anzahl der Vorbesitzer und etwaiger Vorschäden dienen dem gleichen Zweck. Die Daten über Sonderzubehör, Alter und Zustand der Lackierung sowie Zustand der Bereifung können Bedeutung im Rahmen eines Abzugs neu für alt bei den zu erstattenden Reparaturkosten erlangen. Schließlich können die restlichen Angaben über TÜV-Fälligkeit, Fahrgestellnummer, Hubraum und Leistung für eine Schadensanzeige bei der eigenen Haftpflichtversicherung des Mandanten bzw. bei der Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen