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Die Verhängung eines Fahrverbots erfordert einen Hinweis nach § 265 StPO. Dieser kann in der Anklageschrift enthalten sein, anderenfalls muss er im Rahmen der Hauptverhandlung erteilt werden. Eine Erhöhung der Tagessatzhöhe gegen Wegfall des Fahrverbots stellt keinen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot dar. Die irrtümliche Festsetzung einer isolierten Sperrfrist durch das Erstgericht und der Ausspruch eines Fahrverbots durch das Berufungsgericht stellt einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot dar (OLG Frankfurt, Entsch. v. 20.08.1982 – 3 Ss 582/81, VRS 64, 12). Bei der Rücksendung hat die Vollstreckungsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass der Führerschein dem Betroffenen in dem Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht, in dem die Sperrfrist abgelaufen ist. Regelmäßig wird dieses durch Bringschuld-Übersendung einige Tage vor Ablauf der Sperrfrist mit entsprechendem Hinweis auf das konkrete Ende der Sperrfrist und das zwischenzeitlich weiter geltende Verbot des [...]
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