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Mit Eingang der Akten bei Gericht beginnt dieser Verfahrensabschnitt. Auch hier können wieder entstehen: die Grundgebühr (sofern nicht beim selben Verteidiger bereits vorher entstanden), eine Verfahrensgebühr gestaffelt nach der Höhe der Geldbuße, eine Terminsgebühr, gleichfalls gestaffelt nach der Höhe der Geldbuße. Eine Terminsgebühr kann auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entstehen (Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.3 VV RVG). Damit sind auch kommissarische Vernehmungen des Betroffenen oder aber eines Zeugen bei Terminswahrnehmung durch den Verteidiger [...]
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