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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., die Erstattung der bei mir angefallenen Gebühren kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, ihre Gesellschaft sei mit der Regulierung nicht in Verzug gewesen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Eintritt des Verzuges nicht Voraussetzung; vielmehr sind die dem Geschädigten entstandenen Anwaltsgebühren Dies gilt auch für den Anwalt, der einen eigenen Schaden reguliert, AG Germersheim, Urt. v. 12.09.2002 – 1 C 38/02– ZfS 2003, 37. als adäquater Folgeschaden zu erstatten (BGH, Urt.v. 10.01.2006 – VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 m.w.N.). Mit freundlichen Grüßen ... Unterschrift Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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