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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., bei der gegnerischen Versicherung werde ich auch Ersatz für die Kosten verlangen, die Ihnen aufgrund des Unfalls für Telefonate, Porti u.Ä. entstehen. Da es sich i.d.R. um kleinere Beträge handelt, wird ein entsprechender Schadensbeleg nicht verlangt, sondern diese Positionen werden pauschal mit 20–25 € ersetzt. Eine Übersicht über die Höhe der allgemeinen Kostenpauschale findet sich in SP 2014, 165; 25 €: OLG Celle, Urt. v. 16.06.2021 – 14 U152/20, zfs 2021, 677. Soweit Sie einen Ersatz darüber hinaus verlangen wollen, müssen die entsprechenden Aufwendungen im Einzelnen nachgewiesen werden. In diesem Fall bitte ich, die entsprechenden Belege aufzubewahren und gesammelt an mich zu senden. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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