An die Rechtsschutzversicherung... Schadennummer: ... Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit erging das in der Anlage beigefügte obsiegende Urteil in der ersten Zivilinstanz. Auch wenn an sich die Gegenseite die Kosten laut Urteil zu zahlen hat, hat der Rechtsschutzversicherer diese zunächst zu erstatten. Soweit der Rechtsschutzversicherer Kosten erstattet hat, gehen die Ansprüche gegen den Gegner auf den Versicherer über. Für die Gegenseite läuft die übliche Rechtsmittelfrist. Wir überwachen diese Frist und sind bereits jetzt beauftragt, für den Fall, dass die Gegenseite Berufung einlegt, Ihren Versicherungsnehmer weiter zu vertreten. Wir kommen dann gesondert auf Sie zurück. Die bisher angefallenen Gebühren dürfen wir wie folgt abrechnen: 1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 631,80 € Wert: 10.000 €, § 23 Abs. 1 RVG 1,2-Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG, 583,20 € Wert: 10.000 € Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 € Dokumentenpauschale Nr. [...]