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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., das mir erteilte Mandat schließt den Einzug und die Weiterleitung von Geldern aus der Versicherungsentschädigung ein. Hierfür fällt nach Nr. 1009 VV RVG eine zusätzliche Gebühr an (zwischen 1 % und 0,25 % des jeweiligen Betrags). Diese Gebühr wird nicht immer von der gegnerischen Versicherung erstattet, im Gegensatz zu den übrigen Anwaltskosten. Zahlt eine Partei festgesetzte Kosten an den Prozessbevollmächtigten des Gegners, ohne hierzu aufgefordert worden zu sein, und leitet dieser dann die eingegangene Zahlung an seine Partei weiter, entsteht hierdurch eine Hebegebühr, die vom Gegner zu erstatten ist (LG Frankfurt/Main, Beschl. v. 07.04.2022 – 2-15 O 74/20, Beck-RS 2022, 8311). Die Abwicklung über meine Kanzlei hat den Vorzug, dass wir die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Gegenseite überwachen können. Bitte beachten Sie, dass ich in diesem Fall die Gebühr [...]
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