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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, der Fahrzeugschaden ist zutreffend nach dem im Gutachten ermittelten Restwert berechnet. Zu diesem Betrag hat meine Partei das Unfallfahrzeug veräußert. Eine Kopie des Verkaufvertrags füge ich bei. Meine Partei kann von Ihrer Gesellschaft nicht darauf verwiesen werden, sie hätte vor der Veräußerung den Hinweis auf ein höheres Restwertangebot durch ihre Gesellschaft abwarten OLG Hamm, Urt. v. 11.11.2015 – I-11 U 13/15, SP 2016, 190; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.09.2016 – I-1 U 168/14, DAR 2016, 648; AG Zossen, Urt. v. 29.04.2019 – 5 C 175/18, VersR 2019, 1035. oder das Fahrzeug an einen von Ihrer Gesellschaft benannten Fahrzeugverwerter zu einem angeblich höheren Preis veräußern müssen. Nach der Rechtsprechung BGH, Urt. v. 21.01.1992 – VI ZR 142/91, NJW 1992, 903. gilt eine subjektive Schadensbetrachtung, d.h., es [...]
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