Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre... Versicherungsnehmer... war gegenüber meinem Mandanten das Vorfahrtsrecht eingeräumt, jedoch war sie/er der Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) gefolgt, ohne entsprechend der Vorschrift des § 42 Abs. 2 StVO die Richtungsänderung durch Blinken anzuzeigen. Durch diesen Regelverstoß wurde zwar einerseits nicht das Vorfahrtsrecht beseitigt, andererseits muss meine Partei aber nicht stets damit rechnen, ein Bevorrechtigter werde, ohne Zeichen zu geben, die Fahrtrichtung ändern. Ihr... Versicherungsnehmer... hat damit den Unfall zumindest mitverschuldet, was für sich bereits genügt, um die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses nach § 17 Abs. 3 StVG auszuschließen. Die Verschuldensabwägung nach § 17 StVG führt zu einer Mithaftung von 25 % zu Ihren Lasten (vgl. LG Rostock, Urt. v. 25.01.2001, DAR 2001, 227). Von einem [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen