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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre... Versicherungsnehmer... war gegenüber meinem wartepflichtigen Mandanten durch die Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) bzw. 306 (Vorfahrtstraße) StVO vorfahrtberechtigt. Jedoch ist erwiesen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... bei Annäherung an die Einmündung zur untergeordneten Straße von rechts durch Setzen des rechten Fahrtrichtungsanzeigers eine Abbiegeabsicht anzeigte. Nach der Rechtsprechung durfte mein Mandant darauf vertrauen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... auch tatsächlich entsprechend ihrer/seiner Fahrtrichtungsanzeige in die nächste Querstraße abbiegen werde (vgl. KG, Urt. v. 23.09.1974 – 12 U 694/74, DAR 1975, 41). Von einem Vorfahrtsverzicht ist nur auszugehen, wenn der Berechtigte den Verzichtswillen in unmissverständlicher Weise zum Ausdruck bringt. Aus einem Abstoppen des Vorfahrtberechtigten an einer [...]
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