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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant hatte gegenüber Ihre... Versicherungsnehmer... die Vorfahrt gemäß Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) StVO. Zwar hat meine Partei, die der abknickenden Vorfahrt folgte, ihre Fahrtrichtungsänderung nicht angezeigt; jedoch findet bei dieser Konstellation der grundsätzlich für Ihre... Versicherungsnehmer... sprechende Vertrauensgrundsatz nur eingeschränkt Anwendung. Eine Haftungsverteilung zu Lasten des wartepflichtigen Fahrers von 1/3 : 2/3 ist gerechtfertigt, wenn der vorfahrtsberechtigte Fahrer vor dem Zusammenstoß zwar geblinkt, sich darüber hinaus aber nicht tatsächlich wahrnehmbar auf das Abbiegen vorbereitet hat (OLG Dresden, Beschl. v. 10.02.2020 – 4 U 1354/19, Beck-RS 2020, 1750). Es gehört zur allgemeinen Lebenserfahrung im Straßenverkehr, dass sich der Benutzer einer abknickenden Vorfahrt nicht immer [...]
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