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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall allein verschuldet. Er/Sie war zwar vorfahrtsberechtigt, ist jedoch bei Dunkelheit ohne Licht gefahren. Entgegen den Fällen des typischen Kreuzungszusammenstoßes ist hier der Beweis des ersten Anscheins für ein Alleinverschulden zu Lasten Ihre... bevorrechtigten Versicherungsnehmer... gegeben. Er/Sie hatte entgegen § 17 Abs. 1 StVO die Beleuchtungseinrichtung nicht eingeschaltet. Dies spricht besonders nachts nach der Lebenserfahrung dafür, dass hierdurch der Unfall verursacht worden ist (vgl. auch KG, Urt. v. 13.12.1982 – 12 U 2001/82, VersR 1983, 628; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 17 StVO Rdnr. 28). Siehe auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.01.2010 – 22 U 153/09, SP 2010, 243, für Zusammenstoß eines Mountainbike fahrenden Radfahrers, der ohne Licht fährt, mit [...]
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