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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall allein verschuldet, weil sie/er unter Missachtung des Verbots nach § 18 Abs. 7 StVO auf der zu einer Autobahntankstelle führenden Fahrspur zurücksetzte, um die verpasste Ausfahrt wieder zu erreichen. Zu dem mit dem Zeichen 330 gekennzeichneten Autobahnbereich gehören nicht nur die durchlaufenden Fahrbahnen, sondern auch die Ein- und Ausfahrten oder die Zu- und Abfahrten zu Tankstellen (vgl. Hentschel/König/Dauer, StraßenverkehrsR, 45. Aufl., § 18 Rdnr. 22). Das heißt, dass Ihr... Versicherungsnehmer... nicht rückwärtsfahren durfte, um auf den verpassten Anschluss zu gelangen. Demgegenüber ist ein Verschulden meines Mandanten nicht erwiesen. Die durch die Fahrweise Ihre... Versicherungsnehmer... wesentlich erhöhte Betriebsgefahr des Wagens sowie der besonders schwerwiegende [...]
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