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An das Amtsgericht ... In der Bußgeldsache gegen ... wird dem schriftlichen Beschlussverfahren im Namen des Betroffenen zugestimmt unter der Bedingung, das Verfahren einzustellen, hilfsweise eine nicht eintragungsfähige Geldbuße zu verhängen. Ein Antrag auf Verlegung der Hauptverhandlung kann nicht umgedeutet werden in einen Antrag auf Entbindung von der Pflicht zur Hauptverhandlung zu erscheinen oder in eine Zustimmung zum Beschlussverfahren, OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2005 – Ss OWi 803/04, VRS 108, 274. Begründung: Wie dem Gericht bereits dargelegt, war der Tachometer im Fahrzeug des Betroffenen defekt und zeigte eine zu geringe Geschwindigkeit an. Das entsprechende Prüfgutachten ist bereits zur Gerichtsakte gereicht worden. Auch aus dem Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, den Fahrgeräuschen und der Umgebungsperspektive konnte der Mandant die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erkennen. Es rechtfertigt sich daher der vorrangig gestellte Antrag auf [...]
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