§ 849 Keine Überweisung an Zahlungs statt
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.
Stand: 01.02.2024
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Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.