§ 747 Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.
Stand: 01.01.2021
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln