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Durch die Mietrechtsreform vom 01.09.2001 notwendig gewordene Abänderungen dieses Vertrags sind an der jeweiligen Stelle in Fußnoten vermerkt. zwischen (Vorname, Name) wohnhaft in: (Vermieter) vertreten durch: und (Vorname, Name) und seiner Ehefrau wohnhaft in: (Mieter) Wichtiger Hinweis Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleich lautend sowohl in dem für den Vermieter als auch in dem für den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit q bezeichneten Stellen ist das Gewünschte unbedingt anzukreuzen. Geschieht das nicht und werden die mit __versehenen Stellen nicht ausgefüllt, so gilt die gesetzliche Regelung oder der Vertrag kann unvollständig und damit u.U. ganz oder teilweise nicht wirksam zustande gekommen sein. Soweit der Wortlaut des Musters für den jeweiligen Einzelfall nicht zutrifft, müssen bei Abschluss des Vertrags die entsprechenden Stellen gestrichen, geändert oder ergänzt werden. Vermieter und Mieter laufen Gefahr, sich nicht [...]
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