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Befristeter Wohnraummietvertrag mit Fortsetzungsklausel Soll das Mietverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch enden, ist eine Befristung von Wohnraummietverträgen nur noch nach Maßgabe des § 575 BGB zulässig. Anders verhält es sich, wenn der Mietvertrag eine automatische Fortsetzung nach Fristablauf vorsieht und das Mietverhältnis folglich erst durch eine Kündigung einer der beiden Vertragsparteien beendet werden muss. Zwischen ... – nachstehend Vermieter genannt – und 1. ... ... ... Vor- und Zuname Beruf – geb. am 2. ... ... ... Vor- und Zuname Beruf – geb. am 3. ... ... ... Vor- und Zuname Beruf – geb. am 4. ... ... ... Vor- und Zuname Beruf – geb. am – nachstehend Mieter genannt –. Bei Mietermehrheit beachte § 5! Selbstauskunft des/der Mietinteressenten Für den Abschluss dieses Mietvertrags mit den o.g. Personen sind für den Vermieter deren Angaben im Formular „Selbstauskunft für Mietinteressenten“ vom ... maßgeblich. Die Mieter [...]
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