Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes verfassungsgemäß
Die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts ist nicht verfassungswidrig.
Besitzrecht eines Ehegatten an dem ihm zweitweise überlassenen Grundstück
Lässt ein Ehegatte den anderen für die Dauer des Getrenntlebens in seinem Haus wohnen, begründet diese bloße Nutzungsüberlassung kein durchsetzbares Besitzrecht.
Die nachträgliche Begrenzung und Befristung eines Unterhaltstitels ist möglich
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.
Elternzeit muss bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden
Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Erwerbseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich für zwölf oder vierzehn volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.
Formwirksame Sorgerechtserklärung in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung
Sorgerechtserklärungen können gem. § 1626d BGB auch in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung abgegeben werden. Die Motive eines Elternteils für einen Auswanderungsentschluss stehen grundsätzlich genauso wenig zur Überprüfung des Familiengerichts wie sein Wunsch, in seine Heimat zurückzukehren. Verfolgt der Elternteil mit der Übersiedlung allerdings (auch) den Zweck, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, steht die Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils und somit seine Erziehungseignung in Frage.
Krankheitsunterhalt bei Fehlen der Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hat ein Ehegatte wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit die Erwerbstätigkeit während der Ehe aufgegeben und deshalb keinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, so kann dies einen ehebedingten Nachteil bedeuten und einen Anspruch auf Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB zur Folge haben.
Umfang der Rechtskraft eines Unterhaltstitels
Wird durch gerichtliche Entscheidung eine Klage oder ein Antrag nur „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ als nicht begründet angesehen und abgewiesen, so kann der Anspruch in einem neuen Verfahren erneut geltend gemacht werden.
Anwaltsvergütung beim Versorgungsausgleich in Übergangsfällen
In Übergangsfällen i.S.d. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erhält ein Anwalt für seine Tätigkeit in einem abgetrennten und als selbständige Familiensache fortgeführten Versorgungsausgleichsverfahren gesonderte Gebühren. Soweit er bereits im Scheidungsverbund aus dem Wert des Versorgungsausgleichs Gebühren abgerechnet hat, ist diese Vergütung gem. §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 21 Abs. 3 RVG darauf anzurechnen.
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandeln
Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgerichts Gießen (VG) der Klage einer Lehrerein stattgegeben, die den kinderbezogenen Familienzuschlag auch für die Kinder ihrer Lebenspartnerin eingefordert hatte.
Keine Prüfung ehelichen Fehlverhaltens bei der Unterhaltsbeschränkung
Ehebedingte Nachteile ergeben sich grundsätzlich nur aus objektiven Umständen, so dass im Rahmen der Abwägung nach § 1578b BGB keine Aufarbeitung ehelichen Fehlverhaltens stattfindet.