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Autor: Ullrich Problematisch ist der Gesamtschuldnerausgleich, wenn die Darlehensraten bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt wurden. Wenn die Darlehensraten bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt wurden, ist dies regelmäßig keine andere Gestaltung des Gesamtschuldnerausgleichs (BGH FamRZ 2008, 602; LG Oldenburg, FamRZ 2003, 1191; OLG Celle, Beschl. v. 23.05.2000 - 3 W 2/00, FamRZ 2001, 1071; Ausgleich möglich: OLG Köln, FamRZ 1999, 1501; offen OLG Frankfurt/M., Urt. v. 04.08.2004 - 1 U 284/03, FamRZ 2005, 908). Gegebenenfalls kann sich aus dem Gesamtzusammenhang allerdings die Berücksichtigung ergeben (BGH, FamRZ 2008, 602; ausführlich: Meyer, FamRZ 2011, [...]
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