Autor: Rabaa Keine Rückforderung gezahlter Vorauszahlungen (BGH, FamRZ 2002, 739) wenn während der ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam gewirtschaftet wurde, insbesondere Mittel für den Lebensunterhalt eingesetzt wurden, anders nur bei besonderer Vereinbarung. Während der Ehezeit kein Ausgleich steuerlicher Vor- bzw. Nachteile, es sei denn bei Vorliegen einer besonderen Vereinbarung, da üblicherweise gemeinsam gewirtschaftet wird (BGH, FamRZ 2007, 1229). Nach BGHZ 73, 29, 38 (= FamRZ 1979, 115; BGH, FamRZ 2005, 104, 105) gibt es zwei Möglichkeiten: Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen Einkünfte oder Aufteilung der (gesamten) Steuerschuld entsprechend dem Verhältnis der bei fiktiver getrennter Veranlagung entstehenden Steuerbeträge unter Berücksichtigung gezahlter Vorauszahlungen, h. M. (OLG Hamm, FamRZ 1998, 1166, 1167; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 832; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1315) Konsequenz: bei Alleinverdienerehe keine Beteiligung des anderen, [...]