Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>§ 256 ZPO im Kontext) 2. In FG-/Ehe-Verfahren 1. In anhängigen ZPO-Verfahren / Familienstreitverfahren: a. Voraussetzungen: (a) Wann kommt eine Zwischenfeststellung in Betracht? (aa) Gesetzeslage: Die Parteien können beantragen (durch Klage oder Widerklage), "dass ein im Laufe des Prozesses streitig gewordenes Rechtsverhältnis, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, durch richterliche Entscheidung festgestellt werde" (§ 256 II ZPO). (ab) Bedeutung: Der Streit kann entgegen dem Wortlaut auch schon vor dem Prozess bestanden haben, so dass Zwischenfeststellung im Wege der Klagehäufung gleichzeitig mit der Hauptklage beantragt werden könnte, Zöller[30.] 256 ZPO R.29. Beide Parteien können über dieses Rechtsverhältnis eine verbindliche Entscheidung herbeiführen, Zöller[30.] 256 ZPO R.21. Gegenstand eines Zwischenfeststellungsantrags kann auch die Frage der Wirksamkeit eines Ehevertrags sein, BGH [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen