Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
3. Einseitige Scheidung 1. Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Ehe- und Familienbeziehungen vom 26.5.1976 i.d.F. vom 14.7.1999 (EFG). Das FG von 2011 wurde durch Volksentscheid blockiert, Novak FamRZ 2012,1456. Die folgende Neufassung ist weiterhin umstritten und nicht in Kraft getreten, Novak FamRZ 2015,1570. Am 21.3.2017 wurde ein neues Familiengesetzbuch beschlossen, welches ab 15.4.2019 anwendbar sein wird, Novak FamRZ 2017,1479, Novak FamRZ 2023,1449. 2. Einvernehmliche Scheidung: (früheres Recht!) a. Grundsätze: (a) Gesetzeslage: "Das Gericht scheidet die Ehe aufgrund des Einvenehmens der Ehegatten, wenn sie sich über die Obhut, die Erziehung und den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie über den Unterhalt des unversorgten Ehegatten, der keine Mittel zum Leben hat, arbeitsunfähig oder arbeitslos oder außerstande ist, eine Beschäftigung aufzunehmen, geeinigt haben und eine schriftliche, durch den Richter beglaubigte Vereinbarung über die Auseinandersetzung des [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen