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(Ausland / Hauptmenü ) (>Kosovo) 1. Grundlagen: a. Rück- oder Weiterverweisung? Ist zu prüfen, wenn ein Ehegatte später eine andere Staatsangehörigkeit (dazu) erworben hat: >Dazu. b. Serbische Rechtsgrundlagen: (a) Neues FG: Familiengesetz der Republik Serbien vom 24.2.2005, vgl. Jancic FamRZ 2008,1716, Jancic FamRZ 2009,1561. (b) Früher: Gesetz über die Ehe und die Familienbeziehungen vom 22.4.1980 i.d.F. vom 30.5.1994 (EFG). 2. Aktuelles Recht: a. Scheidung nach Vereinbarung: (a) Grundsätze: (aa) Gesetzeslage: "Die Ehegatten haben das Recht auf Ehescheidung, wenn sie eine schriftliche Vereinbarung über die Ehescheidung schließen" (Art.40 I FG). (ab) Bedeutung: § 40 FG beinhaltet eine besondere Form der Eheauflösung; die Vereinbarung ist nicht lediglich ein Scheidungsgrund, Jancic FamRZ 2009,1561. Auf Schwangerschaft kommt es nicht mehr an, Jancic FamRZ 2009,1562. (b) Anforderungen an die Vereinbarung: (ba) Gesetzeslage: "Die Vereinbarung über die [...]
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