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(Schweiz: >Unterhalt / >Sonstiges) 3. Auf gemeinsames Begehren / 4. Einseitige Scheidung 1. Grundlagen: a. Gesetzgebung: Die Scheidung ist geregelt im Zivilgesetzbuch (ZGB); eine Teilrevision ist in Kraft seit dem 1.1.2000. Zum früheren Recht vgl. die Übersicht bei Plate FuR 1996,51; zu Art.142 ZGB a.F. vgl. Odendahl FamRZ 2000,462. Zur Neufassung vgl. Reusser FamRZ 2001,595. Das IPR ist geregelt im IPRG von 1987. b. Alternative: Trennung: Das Gericht kann auch, falls Aussicht auf Wiedervereinigung der Ehegatten besteht, die Trennung der Ehe aussprechen, was den Ehegatten eine erhöhte Unabhängigkeit verschafft, die Ehe aber fortbestehen lässt. 2. IPR: a. Wenn zumindest der Antragsgegner Deutscher geworden ist (dazu): (a) Gesetzeslage: "Ausländische Entscheidungen über die Scheidung oder Trennung werden in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder im Heimatstaat eines Ehegatten ergangen sind oder wenn sie in einem [...]
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