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(Schweiz: >Scheidung / >Unterhalt) 1. Lebenspartnerschaft: Zum PartG (ab dem 1.1.2007) vgl. Hausheer FamRZ 2006,246, Widmer IPRax 2007,155. Zur geplanten Ehe für alle vgl. Hausheer FamRZ 2021,1450. 2. Zum Güterrecht (vgl. Henrich FamRZ 2000,7): a. Güterstand: Ordentlicher Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung (Art.197 II ZGB). b. Ausgleich: Stichtag für den Ausgleich ist die Einreichung der Scheidung (Artt.204 II, 236 II ZGB). 3. Elterliche Sorge: Auch nach Scheidung wird sie auf Antrag grds. gemeinsam ausgeübt (Artt.133 III, 298, 298a ZGB), vgl. Reusser FamRZ 2001,599, Hausheer FamRZ 2014,1520. Seit 2014 ist die gemeinsame Sorge der Regelfall, Dumitrescu NZFam 2018,836. 4. Zum Umgang: a. Besteht ein Anspruch auf Umgang? Der Umgang ist ein Recht von Eltern und Kindern (Art.273 ZGB). b. Auf Auskunft? Nach Art.275a ZGB. c. Abänderung? Die Vormundschaftsbehörde ist zuständig (Artt.134, 314 ZGB). 5. Kindschaft: Artt.255 ff ZGB. Zur Adoption vgl. Hausheer FamRZ [...]
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