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Allgemeines zum Sachrecht bei Auslandsbezug

(Int/2.1)
Autor: Brückel

Besonderheiten bei Auslandsbezug:

-Abgrenzung zum Verfahrensrecht: >Dazu

            -Welches Sachrecht ist anzuwenden?

-Grundlagen: >Welchen Landes?

(>Arten der Verweisung auf anzuwendende Rechte)

-Je nach Gegenstand: >Dazu (Menü)

-Typische Anknüpfungen:

-Personalstatut

-Gewöhnlicher Aufenthalt

-Rechtswahl? >Dazu

            -Wenn ausländisches Sachrecht gilt:

-Ermittlung/ Fundstellen

-Anwendung?/ Ordre public  

Diskriminierungsverbot?

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist im Familienrecht nicht anwendbar (§ 19 IV AGG).