Allgemeines zum Sachrecht bei Auslandsbezug
(Int/2.1)
Autor: Brückel
Besonderheiten bei Auslandsbezug:
-Abgrenzung zum Verfahrensrecht: >Dazu
-Welches Sachrecht ist anzuwenden?
-Grundlagen: >Welchen Landes?
(>Arten der Verweisung auf anzuwendende Rechte)
-Je nach Gegenstand: >Dazu (Menü)
-Typische Anknüpfungen:
-Rechtswahl? >Dazu
-Wenn ausländisches Sachrecht gilt:
Diskriminierungsverbot?
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist im Familienrecht nicht anwendbar (§ 19 IV AGG).
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