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(>Bedeutung / >Bei trennungsbedingten Schulden) 2. In welcher Höhe prägen Verbindlichkeiten? / 3. Ist der Wegfall einer Verbindlichkeit prägend? 1. Können Leistungen auf Schulden (als Abzugsposten) überhaupt prägend sein? a. Grundsatz: Nur wenn sie bei Trennung bereits bestanden haben, KG FamRZ 2008,1631. Belastungen aus der Zeit vor der Eheschließung und bis zur Trennung eingegangene Verpflichtungen: Ja, Leitlinien (dazu) (10.4.1) Oldenburg 1/24, grds. ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck, Leitlinien (dazu) (10.4) Braunschweig 1/24. b. Wovon hängt die Prägung der Lebensverhältnisse ab? (a) Von der Einvernehmlichkeit? Eine Prägung setzt Einvernehmlichkeit der Schuldenbegründung oder zumindest einverständliche Zahlung voraus. Dabei ist unerheblich, wer unterschrieben hat und wer vom Kredit profitiert hat, OLG Hamm DRsp 1994/10230 = FamRZ 1994,446. Für bis zur Trennung begründete Schulden wird die Einvernehmlichkeit vermutet, Leitlinien Köln 7/99 (43.), danach [...]
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