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(>Ist übertriebene Einschränkung prägend?) 1. Laufende Ausgaben für Luxus: a. Grundsätze: Soweit die Ausgaben nicht mehr dem "objektiven Maßstab" (dazu) entsprechen: Nein, BGH DRsp 1994/4239 = FamRZ 1988,259 (262) = NJW 1988,2376. Übertriebener Aufwand bleibt außer Betracht, BGH DRsp 1997/704 = FamRZ 1997,281 = NJW 1997,735, BGH DRsp 2007/14882 = NJW 2008,57. b. Auch wenn das Einkommen vorübergehend erhöht ist? Wie a.; ein außergewöhnlich hohes aktuelles Nettoeinkommen ist für den Lebensstandard nicht prägend, soweit es mit Unsicherheiten behaftet ist, BGH DRsp 2004/2968 = NJW 2004,930 (937) = FamRZ 2004,601. 2. Verschuldung für Luxus: Schulden für luxuriöse Zwecke oder ohne verständigen Grund bleiben i.d.R. unberücksichtigt, BGH DRsp 1997/479 = FamRZ 1996,160. [...]
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