- Wodurch könnten generell die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt werden?
- Was spricht generell für oder gegen eine Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse?
- Prägt der Aufwand für Kinder die ehelichen Lebensverhältnisse?
- Ist das Ersparen von Kosten prägend?
- Ist Vermögensbildung bzw. Vorsorge prägend?
- Sind überobligatorische Einkünfte als prägend beim Bedarf zu prüfen?
- Ist Luxus-Konsumverhalten bedarfsprägend?
- Sind Verbindlichkeiten bedarfsprägend?
- Zeitliche Faktoren
- Prägung beim Trennungsunterhalt
- Prägung beim nachehelichen Unterhalt
1. Ist das Nichtanfallen von Kosten prägend? a. Bei Beamten: Das Nichtanfallen von Kosten infolge des Beamtenstatus wie Beihilfe (dazu) oder beitragsfreie Versorgung ist für den Bedarf prägend (und beim Vorsorgeunterhalt zu berücksichtigen >dazu), BGH DRsp 1994/4182 LS = FamRZ 1989,483. b. Wohnvorteil (dazu): Ersparnisse durch mietfreies Wohnen sind ggf. prägend (dazu). 2. Ist der künftige Wegfall von Kosten prägend? Bei prägenden Kosten kann auch deren späterer Wegfall prägend sein (dazu). [...]
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