(>In welcher Höhe?) 2. Ist auch der Wegfall der Unterhaltslast prägend? 1. Ist der laufende Aufwand prägend? a. Auch für nicht gemeinsame Kinder? >Dazu. b. Bei vollschichtiger Doppelverdiener-Ehe: Beide tragen im Anteil ihrer Nettoeinkommen zum Barunterhalt des Kindes bei; nur dieser Anteil ist jeweils prägend; wenn dann nach Trennung der eine Elternteil die Betreuung und der andere den vollen Barunterhalt übernimmt, ist die finanzielle Mehrbelastung trennungsbedingt, so dass insoweit kein Vorwegabzug von Kindesunterhalt möglich ist, OLG Hamburg DRsp 1999/1224 = FamRZ 1998,1585 (wohl überholt). c. Ansonsten (Grundsätze): (a) Ist der Unterhalt für ein minderjähriges Kind bedarfsprägend? Ja. Was für das Kind aufzuwenden ist, ist für den Bedarf der Eltern nicht verfügbar, so dass die Ausgaben (dazu) grds. prägend für den Ehegatten-Unterhalt sind. Dies gilt auch nach dem 1.1.2008 unverändert, BGH DRsp 2008/9522 = FamRZ 2008,968 = NJW 2008,1663. Auch der Umstand, [...]