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(>Sparverträge / >Wären übertriebene Ausgaben prägend?) 1. Ist eine übliche Kapitalanlage prägend? a. Wenn sie auch schon vor Trennung üblich war: (a) Kommt Prägung in Betracht? (aa) Grundsätze: Was zur Vermögensbildung oder Vorsorge (dazu) abgezweigt wird, steht für den Konsum nicht zur Verfügung, prägt also i.d.R. den Lebensstandard nicht, BGH DRsp 1994/4320 = FamRZ 1987,36, BGH DRsp 2007/14882 = NJW 2008,57, OLG Stuttgart DRsp 2014/1315, Leitlinien (dazu) (15.1) Bremen 1/24, Oldenburg 1/24. Im Ausland angelegtes Vermögen und dessen Zinsen sind nicht zum Verbrauch bestimmt und daher nicht bedarfsprägend, OLG Hamm FamRZ 1999,516 LS = NJWE-FER 1999,204. (ab) Wenn gezielt angespart wurde: Wenn für eine Anschaffung gespart wird, ist auch der Sparbetrag prägend.. (ac) Bei einseitiger Vermögensbildung: Die Frage, ob Vermögenswerte für beide oder nur für einen gebildet werden, ist rein güterrechtlicher Natur, also unterhaltsrechtlich bedeutungslos, BGH DRsp [...]
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