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Altes Recht (-->Neue Rechtsprechung) 1. Ist die Aufnahme einer Tätigkeit nach Trennung prägend? a. Bei erstmaliger Erwerbstätigkeit: (-->Beweislast) (a) Neue Rechtsprechung: >Dazu. (b) Alte RSpr.: Nimmt G nach der Trennung eine Erwerbstätigkeit auf, bleiben die Einkünfte als zunächst überobligatorisch und nicht prägend für den Bedarf unberücksichtigt, wenn dies nicht auch ohne die Trennung nach dem Lebensplan der Parteien abzusehen gewesen wäre (vgl. § 1361 II BGB), BGH FamRZ 1988,1280. Bei erstmaliger Erwerbstätigkeit tritt Prägung nur ein, wenn es auch ohne die Trennung dazu gekommen wäre, BGH FamRZ 1988,701 = NJW 1988,2034. Die Aufnahme ist prägend, wenn nur Kapazitäten verlagert wurden, die zuvor für die Förderung der Karriere des Partners eingesetzt waren, OLG Zweibrücken NJW-RR 2001,220 = FamRZ 2001,1373 LS. Ohne Kinder spricht die erstmalige Erwerbstätigkeit nach Trennung gegen einen entsprechenden Lebensplan, BGH FamRZ 1988,256 = NJW-RR 1988,519. [...]
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