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(>Sind Änderungen nach Scheidung noch bedarfsprägend?) 3. Jobwechsel / 4. Aufstieg / 5. Verlust/Aufgabe des Jobs / 6. Bei Selbständigen 1. Ist die Aufnahme einer Tätigkeit nach Trennung prägend? (>Beginn einer Erwerbsobliegenheit) a. Bei erstmaliger Erwerbstätigkeit: (a) Wenn G zuvor den Haushalt geführt bzw. gemeinsame Kinder erzogen hatte: Wenn der bisher haushaltsführende Ehegatte jetzt eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, kann diese grds. als Surrogat für die bisherige prägende Familienarbeit (dazu) angesehen werden, so dass Prägung vorliegt, BGH DRsp 2001/9165 = NJW 2001,2254 /2 = FamRZ 2001,986. Welche Qualität die frühere Haushaltstätigkeit hatte, ist unerheblich; maßgeblich ist nur die vereinbarte Aufgabenteilung, OLG Stuttgart FamRZ 2004,1380. Dass die Eheleute keinen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ist unschädlich, wenn G ein gemeinsames Kind betreut hat, BGH DRsp 2005/18606 = NJW 2005,3639 = FamRZ 2005,1979. (b) Ansonsten: Einkünfte, deren Quelle [...]
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