- Wodurch wird der Bedarf bei Trennungs-Unterhalt geprägt?
- Kann die Auseinandersetzung des Vermögens den Bedarf nach Trennung prägen?
- Sind nach Trennung anfallende Pflegeaufwendungen prägend?
- Können sich Erbfälle nach Trennung noch bedarfsprägend auswirken?
- Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung des Trennungs-Bedarfs maßgebend?
- Wer ist für die Lebensverhältnisse während der Trennung beweispflichtig?
- Wird der Trennungsbedarf durch Veränderungen in der Erwerbstätigkeit geprägt?
- Wird der Trennungsbedarf durch Veränderungen in der Erwerbstätigkeit geprägt
- Sind Veränderungen nach Trennung noch bedarfsprägend (1)?
- Sind nach Trennung begründete Schulden bedarfsprägend?
- Sind Veränderungen nach Trennung noch bedarfsprägend (2)?
Aufwendungen für die Pflege der Eltern von S: Wenn deren Pflegebedürftigkeit bei Trennung noch nicht absehbar war (Alter als solches reicht dazu nicht): Nein, OLG Hamm DRsp 2000/8560. G im Pflegeheim: >Dazu. [...]
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