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Altes Recht (-->Aktuelle Rechtslage) 1. Ist die Leistung als überobligatorisches Einkommen zu behandeln? >Dazu. 2. Sind Leistungen an Arbeitssuchende als Einkommen anzurechnen? a. Arbeitslosengeld I (§§ 117 ff SGB III): -->Dazu. b. Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff SGB II, ab 1.1.2005): -->Dazu. c. Arbeitslosenhilfe (§§ 190 ff SGB III (bis zum 31.12.2004), 19 SGB I)? (a) Beim Bedarf? Die Leistung hat Lohnersatzfunktion und ist schon beim Bedarf anzurechnen, Wendl-Staudigl[5.] § 6 R.597. (b) Bei der Leistungsfähigkeit? Als die Leistungsfähigkeit erhöhend anzurechnen, Leitlinien Köln 7/99 40., BGH FamRZ 1984,1811, Wendl-Staudigl[5.] § 6 R.597. Die Kürzung wegen eines neuen Gatten (nach §§ 190, 194 SGB III) muss sich der geschiedene nicht entgegenhalten lassen, OLG Schleswig DRsp 2005/841. (c) Bei der Bedürftigkeit? (ca) Grundsatz: Die Bedürftigkeit wird grds. nicht gemindert, BGH FamRZ 1987,456 = NJW 1987,1551, Leitlinien Köln 7/99 28., 35., da Unterhalt [...]
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