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1. Sind Gewinne als Einkommen anzurechnen? a. Bei der Leistungsfähigkeit: Stets ja, OLG Düsseldorf DRsp 1994/8737 = FamRZ 1994,896 (Skatgewinn). b. Bei der Bedürftigkeit: Dies muss in gleicher Weise gelten. 2. Können Gewinne bereits den Bedarf prägen? a. Lotto-/ Lotteriegewinn pp.: (a) Grundsatz: Für die Bedarfsermittlung (dazu) in der Ehe maßgeblich sind grds. nur die aus der Anlage des Lottogewinns fließenden Einkünfte (dazu), weil davon auszugehen ist, dass Vermögen gebildet werden soll, OLG Frankfurt DRsp 1995/2712 = FamRZ 1995,874. (b) Gewinn kurz vor Trennung: Bei einem kurz vor Trennung liegenden hohen Gewinn kann nicht von einer nachhaltigen Veränderung der Lebensverhältnisse ausgegangen werden, die den Gesamtbetrag der aus dem Gewinn erzielbaren laufenden Einkünfte ausmacht, OLG Frankfurt DRsp 1995/2712 = FamRZ 1995,874. b. Spekulationsgewinn: (a) Ist er Einkommen? Ja. Aber Einnahmen, die von nicht im Voraus berechenbaren Ereignissen abhängen, sind nicht [...]
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