Unterhalt des volljährigen Kindes (Sonderregeln):
(>Beim minderjährigen Kind / >Allgemeine Unterhaltsfragen / >Geltendmachung)
Generelle Fragen:
-Ist das Kind privilegiert (ggf. bis zum Abschluss des 21. Lebensjahrs)?
(>Erleichterte Titulierung bis dahin)
-Wenn schon Minderjährigen-Unterhalt tituliert ist (Fortwirkung? Stichtag?)
-Kurz-Übersicht zum Unterhalt des volljährigen Kindes
-Prüfungs-Schema mit Rechenbeispielen
-Welchen Rang hat das volljährige Kind als Gläubiger?
Hat das Kind Ansprüche gegen die Eltern? (>Gegen sonstige Schuldner?)
-Wovon leitet sich der Bedarf ab?
-Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich? (>Ende des Anspruchs)
-Verpflichtung zum Selbstunterhalt/ Eigene Lebensstellung?
-In welcher Art kann es Unterhalt beanspruchen:
-Wenn es Mutter wird (seine Eltern haften erst nach dem Erzeuger >dazu)
Wie hoch ist der Bar-Elementarunterhalt?
-Höhe des Bedarfs (nach Tabellen)
-Haftungsanteile der beiden Elternteile
(>Bei Stiefgeschwistern/ "Patchwork-Familie")
-Bereinigtes Einkommen = >Einkünfte ./. >Belastungen
-Bei eigenem Einkommen des Kindes (>Bereinigung?)