Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Prüfungs-Schema: Kindesunterhalt: 9. Rechenweg-Beispiele 1. Was ist die Anspruchsgrundlage? Gesetzliche Grundlage sind §§ 1601 ff BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 BGB). Dies setzt rechtliche "Verwandtschaft" (dazu) voraus. Wer aber rechtlicher Vater ist, kann nicht den Einwand fehlender biologischer Vaterschaft erheben. Eigenständige Ansprüche aus Vertrag (dazu) kommen in der Praxis kaum in Betracht (dazu). 2. Welchen Bedarf hat das Kind? a. Bedeutung: Der Bedarf (dazu) ist die Voraussetzung (dazu) des Unterhaltsanspruchs. b. Grundsätze: (a) Wonach richtet sich der Bedarf? Solange das Kind noch keine eigene (dazu) Lebensstellung erlangt hat, leitet (dazu) sich der Bedarf von den Lebensverhältnissen (dazu) der Eltern ab. Diese bestimmen sich nach deren aktuell (dazu) vorhandenen Einkünften (dazu) und Belastungen (dazu), ggf. nach Zeitabschnitten (dazu) wechselnd. Als Teile des Einkommens sollten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen