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2. Volljähriges Kind im Haushalt von Eltern(-teil) 3. Volljähriges Kind mit eigenem Hausstand 1. Unterhalt für ein minderjähriges Kind: a. Welche Unterhaltsansprüche hat das Kind? (a) Anspruchsgrundlage: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 BGB). (b) Voraussetzung eines Anspruchs gegen S ist entweder die Verwandtschaft (>Dazu) von S und G oder aber eine wirksame Adoption (mit Vorwirkung nach § 1751 IV BGB >Text), BGH DRsp 2005/17631 = NJW 2005,3277 (3282) = FamRZ 2005,1817. Wenn S nicht der rechtliche Vater ist, kann eine konkludente vertragliche (dazu) Unterhaltspflicht (§ 241 BGB >Text) bestehen, OLG Hamm DRsp 2006/839 = FamRZ 2006,1779. Entstehungsvoraussetzungen eines Anspruchs auf Mindestunterhalt sind geradlinige Verwandtschaft (§ 1601 BGB >Text) und Minderjährigkeit (§ 1602 BGB >Text) der einkommens- und vermögenslosen Kinder, OLG Brandenburg DRsp 2023/6367. (c) Was ist nach dem Gesetz [...]
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