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(>Arten von Untersuchungen / >Heimliche Gutachten) 1. Grundsätze: a. Vorsicht! Alle Begutachtungen sind zweifelhaft, wenn die nach § 1591 BGB (Text) rechtliche Mutter tatsächlich nicht die genetische Mutter ist und dies dem Gutachter nicht bekannt ist, Gaul FamRZ 2000,1476. b. Sind Gutachten verwertbar? Nur wenn sie den Richtlinien (dazu) entsprechen; ob der Beweisbeschluss auf fehlerhafter Anwendung materieller oder prozessualer Vorschriften beruht, ist jedoch grds. unerheblich, OLG Celle DRsp 2005/18111 = FamRZ 2006,54. Bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung ist speziell § 17 des Gendiagnostikgesetzes zu beachten (BGBl.2009 I S.2529). 2. Je nach den einzelnen Untersuchungsformen: a. Blutgutachten o.ä.: (a) Sind sie zum Ausschluss der Vaterschaft geeignet? Ein Blutgruppengutachten ist dazu grds. geeignet, BGH DRsp 1996/15280 LS = NJW 1964,1179. Bei negativem Ausgang widerlegt das Gutachten alle anderen Feststellungen, OLG Schleswig NJW 1968,1188. Im [...]
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