- Wahrheitspflicht, prozessuale (§ 138 ZPO)
- Waisenrente
- Wechselmodell
- Wechsel des Studienorts
- Wegfall der Geschäftsgrundlage für Unterhaltsvereinbarungen
- Weihnachtsgeld
- Werbungskosten
- Wertsicherungsklausel bzw. Preisklausel
- Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs (§ 1579 BGB)
- Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs (§ 1586a BGB)
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO)
- Wiedergutmachung unterhaltsrechtlicher Fehler
- Wiederheirat
- Willkürverbot im Unterhaltsrecht
- Wirtschaftsgeld (§§ 1360, 1360a BGB)
- Witwen-/Witwerrente, wieder auflebende
- Wohnbedarf
- Wohngeld
- Wohnkostenersparnis
- Wohnrecht
- Wohnsitz, gemeinsamer (§ 1579 Nr. 7 BGB)
- Wohnungsüberlassung
- Wohnwert
Die Eheleute sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz. Die Weigerung eines Ehegatten, einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem anderen zu begründen, ist jedoch nicht justiziabel, was bereits aus Art. 11 Abs. 1 GG folgen dürfte. Das Gericht kann in dieser Frage nicht zur Entscheidung angerufen werden. Die Weigerung kann aber unterhaltsrechtliche Folgen haben, wenn sie sich als schwerwiegendes Fehlverhalten i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB n.F. (Nr. 6 a.F.) darstellt; siehe Stichwort „Eheliches Fehlverhalten (§ 1579 Nr. 7 BGB)”. Der BGH hat dies angenommen, wenn sich der weigernde Ehegatte einem objektiv vernünftigen und zumutbaren Vorschlag ohne sachliche Gegengründe willkürlich verschließt (BGH, Urt. v. 13.12.1989 – IVb ZR 79/89, FamRZ 1990, 492, Rdnr. 23 ff.; BGH, Urt. v. 11.02.1987 – IVb ZR 15/86, FamRZ 1987, 572, Rdnr. 16 ff.). Ein schwerwiegender Grund liegt nicht schon vor, wenn beide [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login