Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nicht verheiratete Mutter, Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern

Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter, die sich nicht selbst unterhalten kann, ist in erster Linie von dem Vater des Kindes zu decken. Dies folgt aus § 1615l BGB. In der Praxis stehen dabei die Sätze 2–5 des zweiten Absatzes der Vorschrift im Vordergrund, die den vom Vater des Kindes an die Mutter zu zahlenden Betreuungsunterhalt und dessen Dauer sowie die Arbeitsverpflichtung der betreuenden Mutter regeln. Besteht für die unterhaltsbedürftige Mutter allerdings keine Möglichkeit, den Vater des Kindes in Anspruch zu nehmen, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn die rechtliche Vaterschaft nicht geklärt werden konnte oder der rechtliche Vater nicht leistungsfähig ist, dann steht der nicht verheirateten Mutter ein Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern nach den Regeln des Verwandtenunterhalts und damit nach §§ 1601 ff. BGB zu. Wie jeder Verwandtenunterhaltsanspruch setzt der Anspruch der nicht verheirateten Mutter gegen ihre Eltern voraus, dass die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen