Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Vereinbarungen ausschließlich über den nachehelichen Unterhalt waren bis zum 31.12.2007 formfrei möglich. Das ergab sich aus § 1585c BGB a.F. Bis dahin formfrei geschlossene Vereinbarungen bleiben wirksam. Im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 wurde § 1585c BGB jedoch dahingehend ergänzt, dass Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen werden, der notariellen Beurkundung bedürfen, wobei § 127a BGB (Ersatz der notariellen Beurkundung durch gerichtlich protokollierten Vergleich) auch dann ausdrücklich anwendbar ist, wenn der Vergleich nicht in einem Unterhaltsverfahren, sondern in einer Ehesache vor dem Prozessgericht oder im Mediationsverfahren vor dem ersuchten Richter protokolliert wird. Anwaltlich vertretene Parteien können also im Ehescheidungstermin den nachehelichen Unterhalt vergleichsweise regeln, ohne dass die Unterhaltsfrage als Folgesache anhängig ist. Streitig ist noch, ob die Protokollierung des [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen