Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Genau anders als im Sozialrecht kann für Beamte eine Verdoppelung von Zulagen die Folge sein: Hier kann die Vereinbarung eines Wechselmodells nach sich ziehen, dass beide Eltern (wenn beide Beamte sind) den kinderbezogenen Familienzuschlag als zusätzlichen Gehaltsbestandteil beanspruchen können. So entschied das BVerwG (v. 27.03.2014 – 2 C 2.13): „Bei geschiedenen Beamten, deren Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen im wöchentlichen Wechsel wohnt, kann der jeweils entstehende Mehrbedarf die Gewährung des vollen kinderbezogenen Familienzuschlags rechtfertigen.“ Bitte beachten Sie: Das Besoldungsrecht ist Ländersache. Die Länder können sich eigene Landesbesoldungsgesetze [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen