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Solange die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können sie bei der Ausgestaltung des Umgangs zwischen beliebigen Kinderbetreuungsmodellen wählen, ohne dass der Staat sich in Form von Jugendamt oder Gericht einmischt. Als Bezeichnungen für drei typische Modelle haben sich das sogenannte Residenz-, das Nest- und das Wechselmodell etabliert. Eingliederungsmodell oder Residenzmodell heißt, dass das Kind in einen Haushalt fest eingegliedert ist und dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Ein Elternteil ist die Hauptbezugsperson, der andere der Besuchselternteil. Das ist nach wie vor das am häufigsten praktizierte Modell, insbesondere wenn die Eltern auch in der Phase des Zusammenlebens keine paritätische Rollenaufteilung in Bezug auf die Kinderbetreuung hatten. Insofern setzt sich nach der Trennung das Modell fort, das ursprünglich gewählt worden war. Der Umfang, in dem die Kinder sich beim Umgangsberechtigten aufhalten, variiert dabei von 0–49,9% – im letzteren Fall [...]
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